Regeln zur Schweizer Vignette

Alles, was Sie über die Verwendung der Autobahnvignette wissen müssen

Regeln für Bern und die Region Kanton Bern

✓ Nationalstrassen 1. & 2. Klasse
Vignettenpflicht auf allen Nationalstrassen der 1. und 2. Klasse in der ganzen Schweiz.
✓ Windschutzscheibe innen links
Klebevignette auf der Innenseite der Windschutzscheibe, unten links anbringen.
✓ Nicht ablösbar
Die Vignette ist so konzipiert, dass sie beim Ablösen zerstört wird.
✓ Gültig ab 1. Dezember
Bereits ab 1. Dezember des Vorjahres für das neue Jahr gültig.
✓ Separate Vignette für Anhänger
Jeder Anhänger bis 3,5 t benötigt eine eigene Vignette.
✓ Kontrolle durch Polizei
Die Kantonspolizei kontrolliert regelmässig die korrekte Anbringung.

Allgemeine Vorschriften

✓ Anbringung: Innenseite Windschutzscheibe
Die Vignette muss auf der Innenseite der Windschutzscheibe, links unten, vollflächig aufgeklebt werden.
✓ Nicht ablösbar
Die Vignette ist so konzipiert, dass sie beim Ablösen zerstört wird. Eine abgelöste Vignette ist ungültig.
✓ Fahrzeuggebunden
Die Vignette gilt nur für das Fahrzeug, auf dem sie angebracht ist. Übertragung ist nicht erlaubt.
✓ Gültig ab 1. Dezember
Die Vignette für das neue Jahr ist bereits ab 1. Dezember des Vorjahres erhältlich und gültig.
✓ Nationalstrassen 1. & 2. Klasse
Vignettenpflicht gilt auf allen Nationalstrassen der 1. und 2. Klasse in der gesamten Schweiz.
✓ Ausnahmen
Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes, Militärfahrzeuge und bestimmte Sonderfahrzeuge sind von der Vignettenpflicht befreit.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Fahren ohne gültige Vignette auf Nationalstrassen ist eine Übertretung nach dem Nationalstrassenabgabegesetz (NSAG). Es droht eine Busse von CHF 200.– zuzüglich des Vignettenpreises von CHF 40.–. Die Kantonspolizei kontrolliert regelmässig.